Archivarbeit - Feldjäger

Kameradschaft der Feldjäger
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Kameradschaft der Feldjäger
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Archivarbeit

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Die Archivarbeit für die Feldjägertruppe erreicht eine neue Qualität
Mit den Planungen für die Auflösung der Feldjägerbataillone einher ging eine Initiative zur gesetzeskonformen Archivierung der in der Feldjägertruppe entstandenen Unterlagen.

Dazu hat das Kommando Feldjäger der Bundeswehr erstmalig in der Geschichte der Feldjägertruppe einen Archivbeauftragten eingesetzt, der in enger Koordination mit dem Bundesarchiv-Militärarchiv dafür Sorge trägt, dass gem. § 2 (1) des Bundesarchivgesetzes von 1988 abgabepflichtige Unterlagen aus den Verbänden und Einheiten der Feldjägertruppe aufbereitet und auf dem Dienstwege dem Bundesarchiv-Militärarchiv zugeführt werden. Für den Kommandobereich gibt es dazu eine umfassende Befehlslage. Wie vor kurzem zu erfahren war, wurden die bis dato abgegebenen Unterlagen nach externem Urteil mustergültig vorbereitet und übergeben.
Die auf der Bundesdelegiertenversammlung angeregte Initiative der Kameradschaft der Feldjäger, die ebenfalls darauf abzielt, nach der Auflösung der Feldjägerbataillone zur Bewahrung der Erinnerung und des Wissens beizutragen, erzeugte für einige Zeit Irritationen. Es entstand bei einigen der Eindruck, dass es da zu einer Konkurrenz kommen könnte. Dieser Artikel soll unter anderem auch dazu dienen, diese Irritationen zu beseitigen. Gleichzeitig soll deutlich werden, dass die Zusammenarbeit in dem Dreieck Aktive Truppe, Bundesarchiv-Militärarchiv und Kameradschaft der Feldjäger das Gegenteil von Konkurrenz ist und abgestimmt einem gemeinsamen Ziel dient, nämlich der Bewahrung und Verfügbarmachung der Geschichte der Feldjägertruppe.
Grundlage für die Arbeit des Bundesarchiv-Militärarchiv ist das Bundesarchivgesetz. Die zentrale Aussage dazu findet sich im folgend zitierten § 2 (1) dieses Gesetzes:
§ 2
(1) Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv oder in Fällen des Absatzes 3 dem zuständigen Landesarchiv zur Übernahme anzubieten und, wenn es sich um Unterlagen von bleibendem Wert im Sinne des § 3 handelt, als Archivgut des Bundes zu übergeben. Von der Anbietungspflicht ausgenommen sind Unterlagen, deren Offenbarung gegen das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis verstoßen würde. Rechtsvorschriften des Bundes, durch die anderen Stellen Aufgaben nach § 1 übertragen sind, bleiben unberührt.
Damit wir deutlich, dass die abschließende Übergabe von Unterlagen aus der Feldjägertruppe anlässlich der Auflösung von Verbänden tatsächlich nur der Abschluss eines ständig laufenden Prozesses sein kann, da definitionsgemäß regelmäßig abzugeben war und ist.
Mit den Formulierungen "zur Übernahme anzubieten" und "wenn es sich um Unterlagen von bleibendem Wert handelt" wird auch deutlich, dass es natürlich auch Unterlagen gibt, die nicht dem Bundesarchiv-Militärarchiv übergeben werden müssen oder an denen es nicht interessiert ist. Nach unserem Verständnis kommt hier das das Archiv der Kameradschaft der Feldjägertruppe ins Spiel, weil nicht auszuschließen ist, dass da doch noch etliches ist, was für uns bewahrenswert sein kann. Über die Unterlagen hinaus gibt es auch andere Dinge (Fotos, Gegenstände, Gerätschaften etc.) die aus unserer Sicht bewahrenswert sind und ggf. der Anreicherung der Militärgeschichtlichen Lehrsammlung dienen könnten.
Über den Archivbeauftragten des Kommando Feldjäger ist sichergestellt, dass in Zweifelsfällen eine enge Abstimmung bei der Zuordnung stattfindet.
Seit wenigen Tagen ist auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv-Militärarchiv und der Kameradschaft der Feldjäger durch persönlichen Kontakt sichergestellt. Damit ist der Kreis (besser ja das Dreieck) geschlossen und die abgestimmte Verfolgung eines gemeinsamen Zieles sichergestellt.
Vereinfacht dargestellt, ist das Bundesarchiv-Militärarchiv gemäß seinem gesetzlichen Auftrag im Schwerpunkt an Unterlagen aus der Feldjägertruppe interessiert, das Archiv der Kameradschaft der Feldjäger an Unterlagen über die Feldjägertruppe sowie weiterer Grundlagen für die Militärgeschichtlichen Lehrsammlung an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr . Die aktive Truppe ist einerseits Nutznießer und natürlich immer wieder auch Lieferant von bewahrenswerten Unterlagen und mehr.
Das Archiv der Kameradschaft der Feldjägertruppe befindet sich voraussichtlich noch bis Anfang nächsten Jahres im Aufbau, da die aus Sonthofen übernommenen Unterlagen nicht vollständig den Kriterien eines Archivs entsprachen und teilweise auch noch unsortiert waren. Mit der Anschaffung einer professionellen Archivsoftware und der leider recht aufwendigen Befüllung dieser Datenbank wird es im nächsten Jahr gelingen, die verfügbaren Unterlagen insgesamt zu bewerten, sie für Interessenten (ggf. sogar online) nutzbar zu machen und eine fachliche Abstimmung zwischen Bundesarchiv-Militärarchiv, Kommando Feldjäger und Kameradschaft der Feldjäger zu vollziehen.
In einem weiteren Schritt wollen wir dann den Versuch starten, in unserer Archiv-Datenbank Querverweise aufzunehmen zu anderen Archiven, in denen wir für Recherchen über die Feldjägertruppe relevantes Wissen vermuten. Hier ist natürlich an erster Stelle das Bundesarchiv-Militärarchiv zu nennen, das militärisches Schriftgut "seit der Gründung des Norddeutschen Bundes (1866/67) und damit unter anderem auch Archivgut der Reichswehr, Wehrmacht oder der Nationalen Volksarmee" sichert.
Ziel ist es, die notwendigen Recherchen für die Gestaltung der Militärgeschichtlichen Lehrsammlung an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr und ggf. für wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern. Wenn unsere Vorstellungen realisierbar sind, wird das Archiv der Kameradschaft der Feldjäger für alle Interessierten der Startpunkt ihrer Arbeit sein können.
Mit der nun erfolgten grundsätzlichen Abstimmung sind die Voraussetzungen geschaffen worden für eine vertrauensvolle, bruchfreie Archivarbeit. Im nächsten Jahr wollen wir den Kontakt zum Bundesarchiv-Militärarchiv intensivieren, indem wir zunächst die bis dahin von uns geleistete Aufbauarbeit sichtbar machen und dann konkret in die Zusammenarbeit gehen. Dazu wird auch die Wahrnehmung einer bereits ausgesprochen Einladung zu einem Besuch des Bundesarchiv-Militärarchiv gehören.
Interessiert Sie dieses Vorhaben oder möchten Sie sogar mitarbeiten, dann wenden Sie sich doch an unsere Geschäftsstelle oder an Stabsfeldwebel a.D. Schrader.
Haben Sie als Ehemaliger erkannt, dass Sie noch über Unterlagen oder anderes verfügen, die der Archivarbeit und/oder der Unterstützung der Arbeit an der MGLS zur Verfügung gestellt werden sollten - nur zu, kontaktieren Sie uns. Wir sorgen für die richtige Zuordnung und Nutzung. Dabei müssen Sie nicht unbedingt ihre Eigentumsrechte aufgeben! Es gibt Möglichkeiten, Ihre Schätze der Allgemeinheit nutzbar zu machen, ohne sie Ihrer Verfügungsgewalt zu entziehen.
Helfen Sie mit, die Archivarbeit für die Feldjägertruppe weiter zu verbessern!
Erdmann
Oberst a.D.




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