VON DER MILITÄRPOLIZEI-LEHRKOMPANIE - Feldjäger

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VON DER MILITÄRPOLIZEI-LEHRKOMPANIE

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VON DER MILITÄRPOLIZEI-LEHRKOMPANIE ZUR FELDJÄGERTRUPPE DER BUNDESWEHR
Von Karl-Heinz Kreutz

Zu den ersten Einheiten der Bundeswehr, die 1955 in Andernach aufgestellt wurden, gehörte auch die Militärpolizei-Lehrkompanie, bestehend aus 6 Offizieren, 137 Unteroffizieren und 33 Mannschaften. Sie trugen als Truppengattungsabzeichen einen Stern, ähnlich dem Polizeistern von 1927, auf dem Kragen ihrer Uniform und im Dienst den Helm mit weißem Helmband, das weiße Koppelzeug und weiße Handschuhe.
Sie war eine Truppe, die entgegen deutscher Tradition bereits im Frieden zur Wahrnehmung des militärischen Ordnungs- und Verkehrsdienstes sowie für Sonderaufgaben, die ihrem Wesen entsprachen, aufgestellt wurde.
Am 10. Februar 1956 erging die Weisung, dass die Bezeichnung "Militärpolizei" durch die Bezeichnung "Feldjägertruppe" zu ersetzen ist.
Was war geschehen? Die Aufgaben und Befugnisse, die für die Militärpolizei der Bundeswehr vorgesehen waren, ließen erkennen, dass ihr, im Gegensatz zu vielen militärischen Ordnungstruppen der westlichen Verbündeten oder der Feldgendarmerie der Wehrmacht, keinerlei polizeiliche Funktionen und Kompetenzen eingeräumt werden sollten, die über den Bereich der eigenen Streitkräfteorganisation hinausreichten. Sie war damit "entpolizeilicht" worden. Aus diesem und weiteren Gründen war der "Ausschuss für Fragen der Europäischen Sicherheit", der spätere "Verteidigungsausschuss", in seiner Sitzung vom 13. Oktober 1955 zu der Auffassung gekommen, dass der Begriff "Militärpolizei" für eine Truppengattung der Bundeswehr, der keine allgemeinpolizeiliche Aufgaben und Befugnisse übertragen worden waren, "widersinnig" sei.
Dieser Argumentation des Ausschusses schloss sich auch das Verteidigungsministerium an. Im Textband des Tagebuches des Referats IV V Min (B1) 2 des Bundesministeriums findet sich folgerichtig am 17. Januar 1956 dazu folgender Eintrag:
"Besprechung IV A: […]. Der Verteidigungsausschuss hat sich gegen den Begriff der Militärpolizei gewandt. Nun wird dafür die Bezeichnung 'Feldjäger? verwendet."
Die Entwicklung der Namensgebung der Feldjägertruppe endete schließlich offiziell mit der Anordnung des Staatssekretärs Rust vom 30. Januar 1956, wonach der bisher angewandte Begriff "Militärpolizei" ab sofort durch die Bezeichnung "Feldjägertruppe" zu ersetzen war. Damit sind alle anderen Mutmaßungen, die angeblich zur Namensänderungen geführt haben sollen, widerlegt.
Ausführlich ist zur Namensgebung in der "Geschichte der Feldjägertruppe", Band 1 "Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr", nachzulesen.

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